Aktuelles:
REM-Forschungspreis 2026
Eingereicht werden können selbstständige rechtswissenschaftliche Forschungsarbeiten (Dissertationen, Habilitationen, sonstige Monographien) auf den Gebieten des österreichischen Rechts der elektronischen Massenmedien einschließlich der verfassungsrechtlichen und europäischen Bezüge, die noch nicht oder längstens sechs Monate vor dem Ende der Einreichungsfrist publiziert wurden.
Einreichfrist: 31. August 2026
Weitere Informationen (u.a. Bewerbungsunterlagen) siehe hier. Die Verleihung des Preises erfolgt unter Ausschluss des Rechtsweges
Nachlese:
Workshop 2026 Parteimedien im Wandel
21. Österreichisches Rundfunkforum 2025 Der Schutz und die Sicherheit von Journalist*innen
Workshop 2025 Der Rundfunkbegriff im Wandel der Mediengesellschaft
Das „Forschungsinstitut für das Recht der elektronischen Massenmedien (REM)“ ist als nicht auf Gewinn gerichteter Verein mit Sitz in Wien (bei der Rundfunk- und Telekom Regulierungs-GmbH) eingerichtet. Sein Zweck ist die Förderung und Steigerung der wissenschaftlichen Forschung im Bereich des Rechts der elektronischen Massenmedien auf internationaler, europäischer, innerstaatlicher und rechtsvergleichender Ebene.
Der Verein unterstützt auch die Tätigkeit der mit einschlägigen Rechtsfragen befassten Universitätsinstitute der Universität Linz und der Wirtschaftsuniversität Wien.
Das Institut betreibt wissenschaftliche Grundlagenforschung und Begleitforschung zu aktuellen Gesetzgebungsinitiativen und steht als Anlaufstelle für einschlägige Fragestellungen zur Verfügung.
Im Mittelpunkt der Tätigkeit des REM steht die jährliche Veranstaltung einer rundfunkrechtlichen Tagung unter dem Titel „Österreichisches Rundfunkforum“. Die „REM-Workshops“, zu vor allem rechtspolitisch im Vordergrund stehenden Fragestellungen, ergänzen das Tätigkeitsbild.
